Auch dem Klima hilft die energetische Sanierung

Wussten Sie, dass etwa 14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor stammen? Energieberatung und energetische Sanierung sind ein wirksamer Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. Wenn Sie Ihre Immobilie sanieren lassen, helfen Sie damit auch der Umwelt und den nachfolgenden Generationen.


Energieausweis (bedarfsorientiert)

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Ein Energieausweis ist in Deutschland Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll. Energieausweise dienen dazu, Gebäude aus energetischer Sicht auf relativ einfache Weise miteinander zu vergleichen. Der potenzielle Käufer oder Mieter erhält eine grobe Einschätzung, wie energieeffizient das Haus ist. Die Einstufung erfolgt anhand einer Energieskala, die Energieklassen abbildet (ähnlich wie bei Elektrogeräten).

Ablauf

Schritt 1 – Datenaufnahme  | Nach Absprache findet eine Datenaufnahme des Wohngebäudes vor Ort durch mich als Energieberater statt. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten erfasst, Fotos vom Haus, den energetischen Schwachstellen und der Anlagentechnik gemacht.
Schritt 2 – Berechnungen | Anschließend erstelle ich mit einer speziellen Software den Energieausweis. Dieser enthält sowohl die Energieklasse des Gebäudes als auch das CO2-Äquivalent.
Schritt 3 – Übergabe | Sie erhalten den Energiebedarfsausweis (inkl. Registriernummer) als PDF per E-Mail. Diesen können Sie sofort für Verkauf und Vermietung verwenden.

Vorteile

  • 10 Jahre lang gültig
  • inkl. Registrierungsnummer
  • detaillierte Datenaufnahme vor Ort
  • ausgestellt von einem Energieeffizienz-Experten 


Kosten

Energiebedarfsausweis für Wohngebäude: 340,- € netto
Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude: 150,- € netto
 

Energiebedarfs- und Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude: Nach Absprache 

Hinweis

Grundsätzlich unterscheidet man einen Energieausweis in den


Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche) den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.

Beim Verbrauchsausweis beruhen diese Berechnungen vor allem auf den realen Verbräuchen der letzten drei Jahre. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden dann die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.

Bei der Interpretation des Verbrauchsausweises sollte insb. berücksichtigt werden, dass die Bewertung eines Gebäudes im Energieverbrauchsausweis maßgeblich vom individuellen Heizverhalten der Bewohner beeinflusst wird. Daher müssen immer auch die Anzahl der Bewohner, die Nutzungsgewohnheiten und z. B. längere Leerstände berücksichtigt werden und, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von verschiedenen Szenarien ab:

  • Sie können für Wohngebäude, bei denen entweder der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde (also die Wärmeschutzverordnung von 1977 beachtet werden musste) oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt (zum Beispiel durch spätere Modernisierungsmaßnahmen) sowohl einen Bedarfs- als auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
  • Sind diese Voraussetzungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energieausweisaussteller für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Energiebedarfsausweis ausstellen. Hintergrund ist, dass in kleineren, energetisch nicht sanierten, alten Wohngebäuden das individuelle Heizverhalten den Gesamtenergieverbrauch deutlich stärker beeinflusst als in Wohnanlagen mit vielen Wohneinheiten.
  • Wird ein Energieausweis für einen Neubau oder bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen ausgestellt, ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig.
  • Für den Gebäudebestand von Nichtwohngebäuden herrscht in den Fällen des Verkaufs oder der Neuvermietung, Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten.
  • Wird ein Nichtwohngebäude neu gebaut oder umfänglich mit bestimmten Maßnahmen modernisiert, so ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig.


Quelle | Hinweis:
 Energieausweis (GEG): Wann brauchen Sie welchen Ausweis? (energie-experten.org) 

Lüftungskonzept

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Das Lüftungskonzept stellt die notwendige Frischluftzufuhr sowie die Abfuhr von Feuchtigkeit in Wohngebäuden sicher. Es kann auch die Abfuhr von Schadstoffen und den Kohlendioxidgehalt der Raumluft berücksichtigen.  Die Pflicht zur Erstellung eines Lüftungskonzepts besteht sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude, bei denen mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird. Verantwortlich für die Erstellung eines Lüftungskonzeptes ist der Eigentümer.

Ablauf

Schritt 1 - Datenaufnahme | Nach Absprache findet vor Ort eine Datenaufnahme des Wohnhauses durch mich als Energieberater statt. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten erfasst und Fotos vom Haus gemacht.

Schritt 2 - Berechnungen | Mit Hilfe einer speziellen Software erstelle ich raumweise das Lüftungskonzept. Voraussetzung für die Berechnungen sind vorhandene Grundrisse des Gebäudes und die Angabe der einzelnen Raumnutzungen.

Schritt 3 - Übergabe | Sie erhalten das Lüftungskonzept als PDF per E-Mail.

Vorteile

  • detaillierte raumweise Berechnung nach vorgeschriebener DIN 1946-6
  • Vermeidung von Schimmelpilzbildung
  • Sicherstellung der Abfuhr von Schadstoffen
  • Regulierung des CO2-Gehaltes in der Raumluft


Kosten

nach Absprache

Heizlastberechnung

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Für die richtige Auslegung einer Heizungsanlage (Wärmeerzeuger und Wärmeverteilung) ist eine Heizlastberechnung erforderlich. Die Heizlast bildet dabei die Grundlage für die Dimensionierung der Heizungsanlage und der Heizkörper bzw. Flächenheizung. Damit wird die Wärmeversorgung in jedem Raum sichergestellt und eine optimale Kostenstruktur (Investitions- und Betriebskosten) erreicht.

Ablauf

Schritt 1 - Datenaufnahme | Nach Absprache findet vor Ort eine Datenaufnahme des Wohnhauses durch mich als Energieberater statt. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten erfasst und Fotos vom Haus gemacht.

Schritt 2 - Berechnung | Mit Hilfe einer speziellen Software berechne ich die Heizlast pro Raum. Voraussetzung für die Berechnung sind vorhandene Grundrisse des Gebäudes.

Schritt 3 - Übergabe | Den Berechnungsbericht, der neben der Heizlast auch weitere Informationen zu jedem einzelnen Raum enthält, erhalten Sie per E-Mail als PDF.

Vorteile

  • detaillierte raumweise Berechnung nach vorgeschriebener DIN 12831-1
  • Sicherstellung von optimaler Wärmeerzeugung und -verteilung
  • bestmögliche Investitions- und Betriebskosten des Heizsystems
  • Grundlage für einen hydraulischen Abgleich 

 

Kosten

nach Absprache 

Wärmeschutz

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Insbesondere im Sommer können sich Gebäude durch die Strahlungsenergie der Sonne stark aufheizen und damit die Wohnqualität beeinträchtigen. Hohe Temperaturen führen beim Menschen zu Leistungsabfall und vermindern die Behaglichkeit. Damit die Innentemperatur von Gebäuden nicht immer durch Klimaanlagen auf ein behagliches Maß reduziert werden muss, gibt es den so genannten sommerlichen Wärmeschutz. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Art, Lage, Größe und Ausrichtung der Fenster, mögliche Sonnenschutzeinrichtungen, Lüftung und andere Bauteile der Gebäudehülle berücksichtigt. Seit 2009 ist der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für Neubauten, aber auch für bestimmte Bestandsgebäude Pflicht.

Ablauf

Schritt 1 - Datenaufnahme | Nach Absprache findet vor Ort eine Datenaufnahme des Wohnhauses durch mich als Energieberater statt. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten erfasst und Fotos vom Haus gemacht. 

Schritt 2 - Berechnung | Mit Hilfe einer speziellen Software berechne ich den sommerlichen Wärmeschutz.

Schritt 3 - Übergabe |  Sie erhalten den Sommerlichen-Wärmeschutz-Bericht per E-Mail als PDF. 

Vorteile

  • Erstellung eines Feuchteschutzberichtes nach der vorgeschriebenen DIN 4108-3
  • Verbesserung der sommerlichen Behaglichkeit
  • Vermeidung/Reduzierung des Einsatzes von Klimaanlagen 

 

Kosten

nach Absprache